AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Seminare und Coaching



§ 1

Angebot


Dr. Irmelin Burkhard, nachfolgend Dozentin genannt, hält im Auftrag des Auftraggebers ein Seminar (bzw. einen Workshop/ein Training) zu dem im Seminarvertrag bezeichneten Thema. Die Leistung der Dozentin besteht dabei in einer höchstpersönlich zu erbringenden Leistung. Die Dozentin ist aus vorbenanntem Grund nicht berechtigt, eine Vertretungsperson mit der Durchführung des Seminars zu beauftragen. Zeitraum, Dauer und Kosten des Seminars sind im Seminarvertrag bestimmt. Pro Tag wird eine Stunde Mittagspause einkalkuliert.

 


Das Seminar wird entweder als Inhouse-Veranstaltung firmenintern in den Konferenzräumen des Auftragsgebers oder extern in einem Tagungshotel durchgeführt. Das Honorar wird auf Anfrage mitgeteilt und die Seminartermine werden mit dem Auftraggeber persönlich vereinbart. Schriftlich verfasste Seminarangebote behalten für 4 Wochen ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum des Angebots. Die Seminar- buchung muss schriftlich per Brief oder Email (pdf) erfolgen und wird von der Dozentin schriftlich bestätigt.



§ 2

Zahlungsbedingungen


Mit der Buchungsbestätigung wird dem Auftraggeber die Rechnung übersandt, die sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind für die Dozentin kostenfrei zu leisten. Die Kosten des Zahlungs- verkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassenden der Transaktion. Das Seminarhonorar versteht sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.



§ 3

Kostenerstattung für Fahrten und Übernachtung


Sofern erforderlich bucht der Auftraggeber für den Veranstaltungszeitraum ein Hotelzimmer für die Übernachtung für die Dozentin und übernimmt hierfür auch die Kosten. Die Fahrtkosten für die An- und Abreise zum Seminarort trägt ebenfalls der Auftraggeber (Bahnfahrt 1. Klasse oder Kilometerpauschale 50 ct/km).



§ 4

Änderung des Leistungsumfangs


Jeder der beiden Vertragspartner kann in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungs- umfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrags.



§ 5

Stornierung von Seminaren durch den Auftraggeber


Schriftlich bestätigte Seminartermine können bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis drei Wochen vor dem Termin kann der Auftraggeber entweder einmalig einen Ersatztermin benennen, oder er hat im Falle der Stornierung 25 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Absage kürzer als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Absage kürzer als 7 Arbeitstage wird das volle Honorar berechnet. Nimmt der Auftragsgeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme am Seminar ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremd- leistungen (wie z.B. Übernachtungskosten, bereits gebuchtes Bahnticket, Raummiete/Verpflegungskosten bei unternehmensexternen Veranstaltungen) gehen zu Lasten des Auftragsgebers.



§ 6

Stornierung von Seminaren durch die Dozentin


Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit der Dozentin oder höhere Gewalt oder aus sonstigen unvor- hersehbaren wichtigen Gründen besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. In diesem Fall wird ein Alternativtermin vereinbart. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall der Dozentin besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter haftet die Dozentin nicht.



§ 7

Arbeitsmaterial und Ausstattung


Die Dozentin übersendet dem Auftraggeber rechtzeitig vor Seminarbeginn eine Liste der notwendigen Arbeitsmaterialien und technischen Erfordernisse (geeigneter Raum, Beamer, Flipchart etc.). Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die benötigten Materialien zu Seminarbeginn zur Verfügung stehen.




§ 8

Vertrauliche Informationen, Datenschutz


Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.



§9

Urheberrechte


Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer/innen zur Beachtung folgender Punkte: a) Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; b) Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.



§10

Mitwirkungspflicht


Die Seminarteilnehmer/innen sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.



§11

Haftung


Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand von der Dozentin sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse oder eventuell erteilten Rat übernimmt die Dozentin keine Haftung. Die Dozentin haftet nur für Schäden, die durch etwaiges Fehlen der von ihr schriftlich zugesicherten Leistungen entstanden sind. Die Haftung ist auf den Seminarpreis beschränkt. Die Dozentin weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Seminarteilnehmer/innen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung tragen. Die Dozentin übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen (z.B. Vorliegen einer psychischen oder körperlichen Erkrankung) bei den Teilnehmern ergeben. Die Dozentin behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten ihrem Ansehen als Person oder Gast am Veranstaltungsort schädigen, vom Seminarprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise ent- stehenden den Kosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Für Aufträge, die durch die Dozentin ver- mittelt, aber von diesem Dritten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten. Bei Nichterfüllung dieser Aufträge haftet die Dozentin für keinen der beteiligten Vertragspartner.




§12

Coaching


a.) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten nachfolgenden Bedingungen regeln die Geschäfts- beziehung zwischen dem Coach und dem Klienten. Der Coaching-Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


b.) Der Coaching-Vertrag gilt unbefristet und kann sowohl vom Coach als auch vom Klienten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Bereits vereinbarte Sitzungen innerhalb der folgenden 2 Werktage nach Kündigung sowie die erbrachten Leistungen zuvor sind in voller Höhe zu vergüten.


c.) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching anwendet. Coaching ist ein individueller Prozess zur Unterstützung und Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung und der gezielten Schulung von persönlichen Kompetenzen des Klienten. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit ist eine Verbesserung der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeiten durch die Förderung von Wahrnehmung, (Körper-)Bewusstheit, Selbst-Reflexion, Wertgefühl und Selbstverantwortung des Klienten. Dazu können auch Entspannungs- maßnahmen und körperorientierte Verfahren zur Gesundheitsprävention sowie Übungen zur Selbster- fahrung und kognitiven Umstrukturierung gehören. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine ausdrückliche Entscheidung trifft. Soweit der Klient ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Coach gegenüber ausdrücklich zu erklären.


Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.


d.) Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine ausreichende psychische und physische Belastbarkeit voraus und die Selbssteuerungskompetenzen des Klienten müssen intakt sein.


e.) Coaching ist keine Ausübung der Heilkunde. Im Coaching werden keine psychischen Leiden oder Störungen festgestellt oder behandelt. Coaching ersetzt keine Therapie.


f.) Der Klient trägt während des gesamten Coaching die volle Verantwortung für seine Entscheidungen und sein Handeln sowohl während als auch außerhalb der Coachingsitzungen. Der Coach kann lediglich dabei helfen, Entscheidungen und Handlungen des Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu erproben.


g.) Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching sowie auch für eine aktive Mitarbeit bei den Coachingmaßnahmen. Die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung kann für die Gesundheit des Klienten und/oder den Fortgang des Coaching bestimmend sein. In diesem Fall und auch wenn der Klient die Coachingmaßnahmen verneint, ist der Coach berechtigt, das Coaching zu beenden, weil das notwendige Vertrauen nicht gegeben ist.


h.) Der Coach hat für seine Leistungen einen Honoraranspruch. Das Honorar wird individuell zwischen dem Coach und dem Klienten vereinbart. Abgerechnet wird je angefangene 15 Minuten. Andere Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht. Das Honorar ist nach jedem Termin vom Klienten in bar gegen Quittung zu bezahlen. Die Rechnungszustellung erfolgt per Email.


Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort zu bezahlen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.


Termine, die von Seiten des Coach abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.


Wird ein Coachingtermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung pauschal 1,00 € pro km für die Hin- und Rückfahrt und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.


i.) Der Coach behandelt die Daten des Klienten streng vertraulich und erteilt über die Inhalte der Gespräche und aller Coachingmaßnahmen sowie deren Begleitumstände und über die persönlichen Verhältnisse des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten Auskunft, es sei denn der Coach ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet. Die Auskunftspflicht kann z.B. bei Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung eintreten. Dies gilt auch bei erforderlichen Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Arbeitgeber, Kollegen oder Vorgesetzte.


Ferner tritt die Verschwiegenheitsverpflichtung des Coach nicht ein, wenn in Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.


Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Der Klient kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Die Aufzeichnungen werden nach Beendigung des Coaching vernichtet.


Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.


j.) Meinungsverschiedenheiten über den Coachingvertrag und die Bedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu sind Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der je- weils anderen Vertragspartei vorzulegen.



§13

Salvatorische Klausel


Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Dozentin und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Abweichend ausgehandelte Ab- machungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.




§14

Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Königstein im Taunus.